Die Diskussion um den gesellschaftlichen Umgang mit Smart Glasses heizt sich auf. Nachdem der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs ein Verbot ins Spiel gebracht hat, habe ich eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Hier sind die Antworten.
„Filmst du mich gerade?“ Eine der häufigsten Fragen für jemanden wie mich, der eine KI-Brille nicht nur trägt, damit er besser sehen kann – sie fungiert mit Korrekturgläsern ja auch einfach als Sehhilfe. Sondern auch um Menschen mit der Technologie in Berührung zu bringen. Um ein besseres Verständnis zu entwickeln und sich eine Meinung bilden zu können. Die Anfangsfrage spricht dabei Bände, denn die Menschen haben quasi keinerlei Berührungspünkte mit dem neuartigen Wearable. Kein Wunder: Gerade einmal ca. 15 Millionen Geräte sollen seit 2024 weltweit verkauft worden sein. Die Deutschen, so Brancheninsider, seien dabei auch eher zurückhaltend.
Während in den ersten zwei Jahren (Ray-Ban Meta Brillen gibt es seit dem Frühjahr 2024) die Berichterstattung zum Thema KI-Brille außerhalb von Fachmagazinen quasi nicht statt fand, mehren sich jetzt Artikel, die Fälle thematisieren, in denen Nutzende die Brille missbrauchen. In den USA werden Smart Glasses mittlerweile als Pervert Glasses bezeichnet. Wir erinnern uns an die Glassholes, als Google seine Google Glassses einführte.
Es gibt nun regelrecht eine Debatte um Smart Glasses, die vor allem auf den sozialen Netzwerken stattfindet. Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hat nun eine Petition zum Verbot von Smart Glasses aufgesetzt (We Act! →).
Und wie weit ist schon die Bundesnetzagentur? Auf meine Anfrage hin informiert sie, dass die Bundesnetzagentur den Markt im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen laufend beobachte. „Die Bundesnetzagentur führt derzeit kein formelles Verfahren bzgl. Smart Glasses von Meta.“ Ein Verbot der Kategorie „KI-Brille“ sei nicht vorgesehen. Jedoch prüfe man Produkte im Einzelfall.
Als Rechtsgrundlage dafür führt schon der Hamburger Datenschutzbeauftrage den Paragraphen §8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) an, den auch die Bundesnetzagentur in ihrer Antwort erwähnt. Ein solches Verbot gab es bisher wohl nur ein einziges Mal und zwar hinsichtlich eines smarten Futterautomaten mit integrierter Kamera.
Meiner Meinung nach verfehlt ein Verbot den eigentlichen Zweck: Menschen davon abzuhalten, unerlaubt Videos zu erstellen. Würden wir ein Verbot bekommen, hätten wir zwar keine Smart Glasses mehr. Aber dann würden sogenannte Creeps auch weiterhin ihre Videos mit dem Smart Phone machen. Ich bin mir sicher: Die meisten Videos werden auch in Zukunft noch heimlich und wesentlich einfacher mit dem Smart Phone gemacht.
Wer die Debatte mit begleiten möchte, findet meine entsprechenden Beiträge auf LinkedIn → als auch auf Spatial Realities →. Hier begleite ich als Fachjournalist die Entwicklung seit Jahren mit.
Wer ganz aktuell etwas hören möchte, dem empfehle ich meinen Austausch mit Gavin in der 621. Folge von Haken Dran (PeerTube →), die heute rauskam.
Wer sich direkt mit mir unterhalten möchte, kann mich gerne auf den sozialen Netzwerken oder via Email anschreiben. Oder ihr besucht meinen Talk auf der re:publica Düsseldorf → am 9. und 10. Oktober. Dort spreche ich nämlich genau über das Thema. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Einen ausführlicheren Artikel zum Thema habe ich bereits im März dieses jahr hier im Blog verfasst: „Ach geh doch weg mit deiner Datenbrille, du Glasshole“
Hinweis zum Beitragsbild: Das Bild wurde gestellt und das Model im Hintergrund hat ihr Einverständnis gegeben. Das Bild wurde am 24. Juni im Startplatz in Köln gemacht.






Schreibe einen Kommentar