Live-Blog: Urheberrecht on the Move?

Live aus dem Raatssaal des spanischen Baus in Köln.

Veranstalter: kölner forum medienrecht
Programm: Link 

10:07 Uhr – Die Veranstaltung hat noch nicht begonnen, der Saal ist auch nur zur Hälfte gefüllt.

10:09 Uhr – Es eröffnet nicht wie im Programm angekündigt OB Roters, sondern der Bürgermeister Hans-Werner Bartsch der Stadt Köln. Er spricht folgende Themen kurz an: Internetstadt Köln / schnellstes Internet in Deutschland / Kreativwirtschaft ist groß und darum interessiert sie besonders das Urheberrecht / Gefahren des Internets im speziellen für Verlage oder für die Gesellschaft im allgemeinen aber auch in der Gesellschaft, Stichwort: Kostenloskultur.

10:16 Uhr – Begrüßung des „forum medienrecht“. Erläuterungen zur Wahl des Titels: Bewegt sich denn überhaupt noch was? Mittlerweile beschäftigten sich alle Parteien mit dem Urheberrecht und man dürfe gespannt sein, was heute diskutiert wird.
Das LSR wird kurz angeschnitten. Es zeige, das Entwicklungen nur sehr langsam passieren.
Die Frage wird gestellt: Woran liegt die Unbeweglichkeit der Urheberrechtsreform in Deutschland?
Entwicklungen um Google Buch, soziale Netzwerke erweckten den Eindruck, als ob sie sich am Recht vorbei entwickeln.
Aufgabe des „kfm“ sei es nicht eine Position zu beziehen, sondern eine Plattform für Diskussion zu stellen.
Erläuterung zum Programm: Vormittag unter rechtlicher Sicht, Nachmittag unter gesellschaftspolitischer Sicht.
Ankündigung: RTL West fertigt Film- und Tonaufnahmen an .

10:24 Uhr – Ministerialdirektor Dr. Hubert Weis übernimmt nun die Begrüßung im Namen der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Aufgabe der digitalen Gesellschaft: Ausgleich zu schaffen zwischen der „Industrie“, den Interessen von Wissenschaft und Forschung, den Nutzern als Endverbrauchen und den Belangen des Gemeinwohls. Der Gesetzgeber hat alle Interessen in einen Ausgleich zu bringen.

10:27 Uhr – Dr. Weis geht nun auf das LSR ein. Zunächst keine Neuigkeiten. Nun Schutzdauer für Musikstücke. Verweiste und vergriffene Werke. Richtlinie der EU muss bis Ende Oktober 2014 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Hier bewertet Dr. Weis zum ersten Mal, in dem er sagt, das der Referentenentwurf des Ministeriums angemessen ist. Es folgt eine ausführliche Erläuterung zu diesem Punkt. Beschluss soll noch in diesemMärz folgen.

10:40 Uhr – Abmahnungen bei Rechtsverletzungen im Internet. Es soll den Abmahnern es schwer gemacht werden. Das Bestreben ist der Rechtsverfolgung abträglich, kommentiert Dr. Weis. Das Bundesjustizministerium hat daher einen Entwurf erarbeitet, der heute in einer Woche beschlossen werden soll. Der Regelstreitwert von 1000 Euro vorgeschlaggen, bei einer ersten Urheberrechtsverletzung. Vollmacht des Abmahnenden muss nachgewiesen werden. Missbräuchliche Abmahnung soll dadurch der Reiz genommen werden. Mehr Rechtssicherheit und Kostenkontrolle soll dadurch bei Erstabgemahnten hergestellt werden. Es bleibt unberührt: Schadenersatzansprüche. Mit der Neuregelung sollen Abgemahnte ermuntert anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Waffengleichheit“

10:45 Uhr – Geltungsdauers des §52a des Urheberrechtsgesetzes wurde um 2 Jahre verlängert. Dadurch Verwendung durch schulische Zwecke ins Intranet zu stellen bei Zahlung einer angemessenen Vergütung, was durch eine Verwertungsgesellschaft abzuwickeln ist. Bundesrat fordert eine Aufhebung der Befristung dieses Gesetzes.
(Anmerkung: Habe den Faden verloren) Höre: Harmonisierung des Urheberrechts.
Dr. Weis spricht weitere Punkte an, warum innerhalb Europas die unterschiedlichen nationalen „Urheberrechte“ angepasst und miteinander harmonisiert werden sollten. Dr. Weis führt ständig eine angemessene Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligten an.

10:56 Uhr – Was sagt uns das? Das Urheberrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. das Urheberrecht muss laufend auf technische Entwicklungen zu reagieren. Das Urheberrecht ist eine Dauerbaustelle, aber auch ein Springbrunnen für neue Ideen.

10:57 Uhr – Der Moderator Prof. Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer läutet nun die Kaffeepause ein. Weiter geht es um 11:15 Uhr.

11:23 Uhr  – Prof. Dr. Peifer kündigt nun Prof. Dr. Spindler an, der so viel macht, das es nicht auf ein Namensschild zu bringen sei.
Thema: Neue Ansätze zur Weiterentwicklung des Urheberrechts in der digitalen Welt aus deutscher Sicht.
Kleine Umbauphase.
Er spricht nun Punkte an, die politisch niocht interessant sind, durchaus aber wissenschaftlich. Werkschutz und Schutzdauer. Tendenz zur Zeit: Erweiterung der Schutzdauer. Prof. Spindler fragt: Ist das denn eigentlich die richtige Tendenz? Was heisst eigentlich  Urheberrecht? Nämlich eigentlich den Schutz einer geistigen Leistung und nicht einer Investition.
Prof. Spindler redet in angeheiztem Ton und entschuldigt sich sogar dafür. Sehr energische Rede. Er polemisiert etwas, nur aber um die Tendenz klar zu machen. Es mag der Wissenschaft gegönnt sien den Finger in die Wunde zu legen. Die momentane Richtung habe nichts mit Urheberrecht zu tun. Nicht über das Immaterialgüterrecht.

11:31 Uhr – Lizenzsvertragsrecht. Problem laut Prof. Spindler: Fehlende Harmonisierung des Lizenzvertragsrecht. Weiteres Problem: Unterschiedliche Vorstellungen über Schutzniveau. Auf europäischem Niveau nicht durchsetzbar. Urheberrechtsverteter sind etwas anderes als Arbeitnehmer. Fareg: Was passiert mit der Lizenz in der Insolvenz? Prof. Dr. Spindler hat hier etwas in der Rede von Dr. Weis gefehlt.
Ausgestaltung und Schranken in der digitalen Welt: Mashups, Bearbeitungsrecht, Vergütung gegen. Bearbeitungen sind ohne eine entsprechende Lizenz nicht möglich.Es entstünde eine große Rechtsunsicherheit. Urheberrecht sei ein vermintes Gebiet, in dem schwierig sei etwas zu tun.
Streaming und §44a UrhG. Eher ein Rechtsanwendungsproblem, wovon die Politik die Finger lassen solle.
Fair Use als subsidiäre Auffangschranke für neue Entwicklungen.
Erschöpfung. Verallgemeinerung des EuGH-Urteils zu „Used Soft“ für Downloads – Änderung der InfoSoc-RL?
Retrodigitalisierung. Etwas, das Dr. Weis nicht gesagt hat: Was ist wenn ein Verlag trotz des Rechts das Werk nicht ins Netz stellt? Hier bedarf es einer Erweiterung des Verlagsrechts.
Rechtsverfolgung. Wann kann ich einen Urheberrechtsverletzers habhaft werden? Nein zu Vorratsdatenspeicherung.  Quick-Freeze und Richtervorbehalt. Prof. Spindler weiß um die politische Diskussion.

11:47 Uhr – Prof. Spindler schließt seinen knackigen Rundumschlag ab. Prof. Peifer moderiert nun Kerstin Jorna an, Direktorin des Direktorats D (intellectual Property), generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, EU-Komission, Brüssel.
„Das Urheberrecht ist nur etwas Wert, wenn es durchgesetzt werden kann.“ zitiert Prof. Peifer Kerstin Jorna.
Kerstin Jorna skizziert zunächst ein Bild: Piratenschiff. Dieses Bild führe dazu, dass das Urheberrecht sich nicht bewegt. Frau Jorna möchte ein Bild skizzieren, damit das Urheberrecht sich wieder bewegen kann. Zunäcst aber kommen diejenigen dran, die ein kommerzielles Interesse haben. Suie stellt Zahlen vor aus den EU und USA: Generell: Überall Zuwächse. Das Verhältnis zwischen Download und Streaming in Europa: 25 Downloaden, 17% Streamen. Downloadstores wachsen um tweistellige Prozentzahl. Sie leitet dadurch einen klaren Trend zu legalen Angeboten gibt. Das größte Angebot besteht immernoch aus den nicht-legalen Angeboten.
Bild der Komission: Mare nostrum. Ein alles verbindendes Bild. Eine ruhige See. (Frau Jorna kommt aus Hamburg).
Frau Jorna erinnert daran, dass das europäische Urheberrecht durchaus schon harmonisiert sei.
Gesamtinnovationsinfrasturktur ist nötig für ein Land, in dem es keine Rohstoffe gebe außer das Wissen.
Ist das Urheberrecht fit für den digitalen Binnenmarkt? Fördert es neue innovative Modelle,um das zu tun? Neue Schiffe auf dem Mare nostrum.
Die Rolle des Gesetzgebers sei es eine klatre Definition des Eigentums und der Durchsetzung des Eigentumsgesetzes geht. Die Rolle sei es nicht ein Geschäftsmodell vorzuschreiben, oder die Vertragsfreiheit zu ersetzen. Lizenzen seien noch immer der beste Weg.
Was ist der Arbeitsplan für die nächsten zwei Jahre? (Zunächst: Wer sind wir? Die Europäische Komission, verschiedene Komissare aus unetrschiedlichen Komissariaten. Im Team von Frau Jorna arbeiten 13 Personen am Thema Urheberrecht)
Punkt 1: Lizenzen fördern. Grenzüberschreitend ist das natürlich schwieriger.  Datamining, Verfügbarkeit von Filme und audiovisuellen Inhalt im Internet, User Generated Contennt, Portability > Das sind die 4 Pinpoints.Licence is for Europe.  Aufgabe: Kann man auf die Probleme mit Lizenzantworten, Technologieantworten oder keine Antworten.

12:02 Uhr – Vertragsrecht als solches ist europapolitisch schwieriges Thema, da es nah an der nationalen Souvernität gesehen wird. Allgemeine Zurückhaltung der Mitgliedsstaatten.
Sonderfall zur Vergütung der Privatkopie: Beispiel, bei dem der Gesetzgeber keinen guten Job gemacht hat. Es war damals nicht möglich eine genauere Regelung zu haben. Das führte dazu, das jeder Staat sein eigenes System gemacht hat, was wiederum dazu führte, das sie Länderübergreifend nicht funktioniert.
Punkt 2: Gesetzgebung wo nötig.
Punkt 3:  (Habe den Titel leider nicht mitbekommen) Frage: Ist es normal, das Kreditkartenunternehmer einen Service für illegale Angebote liefern? „Freeriding“ der nicht-legalen Angebote. Wie kann das unterbunden werden? Neue Modelle entwickeln mit der Kreditkartenindustrie.
Websiteblocking. Konsultation, sehr umfassend: Wie werden geistige Eigentumsrechte in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt? Die Konsultation läuft bald ab. Angbot von Google: Legale Angebote sollen unter den ersten 10 zu finden sein.

12:11 Uhr – Die Kultur ist der wichtigste Aspekt beim Zusammenleben in Europa. Mare nostrum, wir brauchen genügend Schiffe, um die Kulturgüter zu transportieren. ‚Vortrag von Frau Jorna sehhr offen, positiv und Kultur-Fördernd.

12:13 Uhr  – Der Moderator bittet nun die Teilnehmer der Podiumsdiskussion  auf die Bühne.


vlnr. Dr. Michael König, Ansgar Heveling, Prof. Dr. Spindler, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Jorna.

Frage an Konstatin von Notz: was müsste sich aus ihrer Sicht auf nationaler Ebene in nächster Zeit ändern? Antwort: 3 Stufen für kurzfristige, mittelfristige und dickbretterige Maßnahmen. Abmahnunwesen. Keine Abmahnungen gegen Privatpersonen. Gutachten Kulturflatrate, Fairnesspauschale. Von Notz meint, das sei der einzig konstruktive Vorschlag.

Der Moderator fühlt sich nun der political Correctness verpflichtet und muss nun Ansgar Heveling fragen. Ansgar Heveling fragt, ob es nicht die Urheber sind, die Leidgeprüft sind. Zum Mare nostrum gehöre auch ein sicherer Hafen für die Urheberrechte, führt Heveling an. das Urheberrecht müsse nicht auf den Kopf gestellt werden. Es gebe eine völlig gegenläufige Diskussion in Deutschland und Europa.  In D gehe es oft um ein zu wenig Transparenz, usw, während es in Europa eine andere Diskussion gebe, ohne jetzt direkt zu sagen, wie genau.

12:29 Uhr – Prof. Peifer fragt nun Prof Pfennig. Ist das deutsche Projekt der Verwertungsgesellschaften Europ-tauglichh. Prof. Pfennig bedankt sich für die Frage. Es gebe eine große Unkenntnis über die Verwertunsggsellschaften. 12 Verwertungsgsellschaften in Deutschland, vergeben keine Lizenzen, und interessieren sich nicht für die Diskussion, weil sie einfach nur ihren Job machen. Lediglich Gema, VG Wort, VG Bildkunst und GVL vergeben Lizenzen. Die Debatte über die Verwertungsgsellschaften sei hysterisiert, dabei sei ein großteil Urheberinhaber.
(Habe drei Minuten nicht zugehört, weil mir das WLAN Passwort zugeschickt wurde. Musste bislang über das Telefon ins Netz)

12:38 Uhr – Prof. Pfennig hält den Plan der Berliner Grünen für schlecht jedem Urheber das Recht einzuräumen ein VG zu gründen. Das führe zu UUnübersichtlichkeit. Es geht Prof. Pfenning um Kontrolle. Lieber monopolisierte, gut kontrollierte VGen.

12:40 Uhr – Frage an Frau Jorna, die jetzt die Gelegenheit hat auf die bereits geäußerte Kritik einzugehen. Sie entgegnet: es sei verständlich, das die deutsche Sicht für deutsche das beste sei. So könne man aber nicht mit 26 Mitgliedstaaten verhandeln. Sie entgegnet Prof Pfennig, das es nicht darum gehe das Gesetz radikal zu ändern.
(Das Mikrofon von Frau Jorna ist schwierig, man versteht sie schlecht – anstrengend!)

12:45 Uhr – Frage nun an Prof. König. (Frage nicht richtig verstanden, Antwort nur schwer zu verstehen, gleiches Problem wie bei Frau Jorna + leiser Sprecher)

12:49 Uhr – Prof. Peifer spricht nun eine „Fairness-Pauschale“ an, für alle Nutzungen, die einzeln nicht lizenziert werden können, die man aber über eine VG lizenziert werden will. Morgen oder Übermorgen soll ein umfangreiches Gutachten veröffentlicht werden.
Prof Spindler führt an, das Menschen, die öfters schon einer Urheberrechtsverletzung überführt wurden sehr viel öfter auf Konzerten gingenund damit den Schaden längst wieder reingeholt haben. Guthaben sei unter einer freien Lizenz, sagt Von Notz.

12:56 Uhr – Eine repressive Herangehensweise sei nicht zielführend, sagt von Notz. er hat den Eindruck, das die Diskussion nicht schnell genug ist. Warum laden Menschen runter? Weil amerikanische Serien monatelang nicht verfügbar sind. Von Notz‘ Frau kann keine französische Filme laden, da dafür in iTunes eine französische Kreditkarte benötige.
Das Prekariat im Kulturbetrieb, die Kreative sei Ausfluss des aktuellen Betriebs. Drum sei eine Pauschallösung sinnvoll, um auch die Kleinteiligkeit aufzulösen.

13:00 Uhr – Frage an Frau Jorna wie die nationale Entwicklung gesehen wird. Antwort: Es sei die Aufgabe diese Entwicklungen zu begleiten. Es finden Debatten statt. Die Kulturflatrate werde in vielen Ländern diskutiert. Frau Jorna glaubt das die Vergütung nur Stellwerk ist, aber die Lizenz die beste Methode ist.

13:04 Uhr – Ansgar Heveling nun zur Fairnesspauschale. Mag nichts dazu sagen, weil er nur den Trailer kenne. Er sei auch schon von einem Kinofilm enttäuscht gewesen, obwohl er den Trailer kannte. Das man amerikanische Serien nicht sehen könne, sei nicht so tragisch und könne kein Ausgangspunkt für eine Diskussion sein. Ansgar Heveling meint, er trinke zwar gerne belgisches Bier, aber das gebe es halt nicht in Berlin, nicht mal illegal. Heveling hat ein Problem mit dem Begriff Fairness Schwierigkeite in diesem Bereich, da es den Eindruck erwecke, man könnte dankbar sein fair zu sein.

13:08 Uhr – Wortmeldung eines Komponisten aus dem Publikum. Hat den Eindruck, das zwar über seine rechte gesprochen wurde, er aber keine Rolle spiele. Sagt, das er noch nie einen Vertrag mit der Musikindustrie gehabt habe, aber nach 5 Jahren immernoch von seinen Werken leben muss. Investitionsrisiko: fast immer studiert und in sub-unternehmerischer Situation.

13:11 Uhr – Frau Bremer von Dell, geht nicht darauf ein, das sie die Geräteabgabe nicht „dufte“ findet. Pauschale gegen individuelle Lizenzierung. Prof. Pfennig berfürchtet schlimmes wenn die Kulturflatrate käme.

13:16 Uhr -Prof. Spindler sagt wir brauche ein besseres Urheberrecht und keine neuen Vergütungsregeln.

13:23 Uhr – Wir glauben ganz fest an die Urheber, schließt Frau Jorna. Von Notz: Alle sind unzufrieden mit dem Status quo, sogar die Computerhersteller. Wenn das so ist, dann müsse man darüber reden, wie man das verändern will. Doch alle die sagen, wie man etwas verändern könnten sofort unter Dauerfeuer genommen werden. Prof. Pfenning: Man kann UGC lizenzieren, aber dafür muss man nicht die Kulturflatrate einführen. Ansgar Heveling in seinem Schlusskommentar: Wenn man die Urheber wie Erfinder wie alle 5 Jahre zur Erneuerung des Schutzes auffordern wolle, dann müssten sie auch die gleichen Rechte bekommen.

13:27 Uhr – Es geht weiter um 14:15 Uhr, jetzt Mittagessen.

14:25 Uhr  – Es geht weiter mit Dr. Gundolf Freyemuth, Professor für Anmgewandte Medienwissenschaften.
Thema: Autorenschaft und Urheberrecht, Untertitel: Der Übergang von der industriellen zur digitaln Kultur aus medienhistorischer Perspektive. Prof. Freyemuth beginnt mit drei Zitaten, unter anderem von Markus Beckedahl. Auch von Prof. Victor Meyer- Schönberger, wovon Prof. Freyemuth folgendes wichtig findet: „to find the appropriate balance bewteen protecting and permitting.“

14:35 Uhr – Es folgt: Ein „Erzähldrama“  wie Freyemuth es benennt, das narrativ bestimmte Punkte verkürzt, um etwas zu verdeutlichen. Die Akteure: Autoren, Verwerter, Staatsdiener, Rezipienten. Die Situation: Kultur > Autorenschaft, Technologie > Vernetzung. Zitat: „Vom Colosseum bis hin zum World Wide Web“. Die Handlung im klassischen Schema: Konflikt, partielle Lösung, Ansatz einer Lösung. Ein Stück in drei Akten. Prof Freyemuth sieht uns im dritten Akt.
[Mein Protokoll muss an dieser Stelle scheitern, weil wir jetzt eine Vorlesung von hoher historischer Dichte und Übersicht präsentiert wird.]

14:42 Uhr – Eine kurze Geschichte darüber, wie der Autor entsteht. Wir beginnen tatsächlich im Mitelalter, gehen über die Renaissance bis in die Post-Moderne. Prof. Freyemuth legt in seinem Vortrag wert darauf, Aspekte, die sich wiederholen deutlich zu machen. Zum Beispiel die Geschwindigkeit von Handel und Kommunikation, die im Mittelalter gleich schnell war. Irgendwann überholt die Kommunikation. Heute hat der Handel digitaler Güter wieder die gleiche Geschwindigkeit wie die Kommunikation.

14:48 Uhr – Nun die Autorenschaft in der Neuzeit, der schafft und kreiert praktisch „ex nihilis“ aus dem Nichts heraus. Der Wandel vom Handwerker zum Schöpfer. Genieanspruch.

14:51 Uhr – Kurz nach Napolean beginnt die Phase der Accellerierung durch industrielle Technologie. Zeitungen, usw übertreten die nationale Grenze ins Internationale. Die Entwicklung war möglich durch die Abschaffung von Zensur, Stärkung der Autoren durch Schaffung von Urheberrechten und mehr Öfffentlichkeit durch mehr Freiheit (französische Revolution).

14:55 Uhr – Die Krise der Postmoderne liegt and der Produktionsweise, die im Widerspruch zum Ideal individueller Autorenschaft stehgt. das gegengift dazu ist die „auteur theory“. Kulturell dominiert durch die Gratisangebote Marismus, Positivismus und Psychologismus. Die kleinen Teile, die Autoren sind dadurch benachteiligt.

14:57 Uhr – Im letzten Akt beginnt der Abstieg des Autors, der Aufstieg des Lesers und der Nutzer. Das Zauberwort: Bricolages, Verflüssigung, Entbündelung. Es tut sich eine Kluft auf zwischen esthetischen System und dem Rechtssystem was sich spätestens im Jahr 2000 zu einer Kluft zwischen der Masse und dem Rechtssystem wird.
Neu: die Kreative Partizipation des Nutzers: Read-Write-Kultur, usw.
Transport und Kommunikation virtualisiert sich, somit schließt sich wieder der Kreis zu einer digitalen Einheit. Diese Einheit – aus sicht der Tradition – schafft diese Probleme.
Es beschleunigt sich alles auf Echtzeit. Neue Kultur des Mitteilens und Teilens. Bisher: kostspielig, jetzt: kostenlos.

15:02 Uhr – Globale Piraterie durch konkurrierende Autoren, und Piraterie der Nutzer. Folge: Die Wende gegen den Nutzer. das ist die Eskalation. Dies führt zu einer Stärkung der Verwerter. Das Produktionsmonopol fällt weg, deswegen der Versuch die Rezeption zu kontrollieren. Damit soll vermieden werden, das Dinge getan werden, die digital erst möglich geworden sind. Reduktion der Partizipation der Autoren. Das ist der gegenwärtige Stand, wie Prof. Freyemuth, bevor es zur Lösung kommt.

15:05 Uhr – In einer Peripetie möchte Prof. Freyemuth noch ein paar Aspekte ansprechen: Disruption durch die Kombination kultureller Bedürfnisse und neuen Medien, die kriminalisiert wird. das ist die epidemische Piraterie.
Medienhistorische P’s: Privatisierung der Verfügung (Vom Kirchturm zur Handarmbanduhr). Personalisierung des Gebrauchs durch Massenproduktion, die personalisiert wird. Partizipation an Kommunikation und Kunst (von Scrapbooks zu Blogs). Popularisierung der Piraterie be Behinderung.

15:09 Uhr – Spätestens seit die Schriften der Aufklärung durch Raubkopie ihre Blüte fanden, sollten wir klüger sein und der Piraterie nachgeben. So das Schlusswort von Prof. Freyemuth.

15:12 Uhr – Jetzt der Vortrag von Dr. Rolf Danckwerts LL.M., Richter am LG Berlin. Thema: Durchsetzung des Urheberrechts – Von der Rechtsordnung nicht gebilligte Geschäftsmodelle. Seine Folie trägt den Titel: Neues vom Störer? Das von der Rechtsordnung gebilligte Geschäftsmodell. Dr. Danckwerts stellt die Frage, wie die Piraten, die Prof. Freyemuth für so wichtig hält, verfolgt werden kann.
Dabei fokusiert sich Dr. Danckwerts auf den Störerbegriff.

15:17 Uhr – Dr. Danckwerts skizziert die Gesetzliche Grundlagen, §10 TMG Speicherung von Informationen. Zusammengefasst gibt es eine Priveligierung für Internetdienste nach § 7 II, 10 TMG. Ausnahme: Eigene Inhalte (BGH marions-kochbuch.de), aktive Rolle (EuGH L’Oreal/Ebay, Rn 113, 116, Google France Rn 113 f)

15:20 Uhr – Da es wichtig ist erklärt Dr. Danckwert die Störerhaftung. Voraussetzung nach BGH.
Zweistufiges Modell für Internet-Marktplätze, nach der keine proaktive Prüfpflicht zum Beispiel bei ebay besteht. beispiel: Verkauf gefälschter Uhren. Es muss ein Hinweis des Rechteinhabers erfolgen. Damit käme ebay auf die zweite Stufe und hat die Pflicht diese Angebote herunterzunehmen UND verhindern, dass das wieder passsiert. Dies beruht auf der Privilegierung von Internetdiensten. Bestätigung durch den EuGH: L’Oreal ./. Ebay (so etwa Hacker, GRUR-Prax 2011)
Die entscheidende Frage ist bei diesem Modell ob Ebay direkt in anspruch genommen werden kann, oder nur durch das zweistufige Modell.

15:25 Uhr – Verortung des Begriffs des gebilligten Geschäftsmodells. Kurz: Diese Geschäftsmodelle will man und sind so auch in Ordnung.
Welche Geschäftsmodelle sind das? Paperboy, Telekom, 1&1, Sevenload, Preußische Gärten und Parkanlagen auf Internetportal, Sedo (sei wohl interessant weil Grenzfall)
Nicht gebilligte Geschäftsmodelle: Kommunalversicherer, Cybersky (Software zur kostenlosen Nutzung von Pay-TV), Usenet (Zugangsvermittler)

15:30 Uhr –  Zweifelsfall: Sharehoster. Ist ein nicht gebilligtes Geschäftsmodell also keine unprivilegierte Haftung. OLG Hamburg bejaht das, wegene Cloudcomputing, allerdings gesteigerte Prüfpflichten. Der BGH entschied ((Allone in the Dark, Rn 21,23) das es ein privilegiertes Geschäftsmodell ist, da geringer Beitrag als Auktionsplattform zbd Legale Nutzungsmöglichkeiten in großer Zahl und üblich ist. Es gibt zudem ein technisches und wirtschaftliches Bedürfnis für Dienst. Es sind legale Nutzungsmöglichkeiten da sind, und sobald die da sind, ist das gebilligt. Das Model sei nicht auf Rechtsverletzungen angelegt, führt Dr. Danckwart die Begründung des BGH aus.

15:35 Uhr – Abbrenzung der Geschäftsmodelle durch Einschätzung des Gefahrneigung. Literatur: Köhler (GBRUR 2008, 1, 3f), Klatt (ZUM 2009, 265, 271), Leistner (GRUR-Beilage zu Heft 1/2010, S.32 und GRUR 2012, 722, 724), Ensthaler/Heinemann, GRUR 2012, 433)
Deeutliche Entscheidung beim „Sedo“-Urteil.

15:40 Uhr – Dr. Danckwerts schlägt nun ein quantitaives Kriterium vor,  um zu beurteilen, ob es sich noch um ein gebilligtes Geschäftsmodell handelt. Zum Beispiel 50%. Siehe Grokster-Urteil. Concurring Opinion dreier Richter im US-Supreme-Court. Weitere Kriterien: Ausgestaltung des Dienstes (Anonymität, Bewerbung, Finnazierung?) Frage dann aber: Fortwirkung? Ferner: Qualität der Verletzung.

15:45 Uhr – Zum Abschluss malt Dr Dankwart eine zukünftige Spielwiese: YouTube (Mitlerweile sogar als Täter gesehen), Internethändler (OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 29 – Nr.1 Hits, Rn 128), Stationärer Handel, etwa Buchhandlung.

Jetzt folgt ein Kaffeepause. Damit endet aber dieser Liveblog. Weitere Infos von Torsten Kleinz, der einen Artikel für Heise verfasst hat (Link folgt)

2 Comments Live-Blog: Urheberrecht on the Move?

  1. Markus Goldbach

    Good read! Danke für den Bericht!
    Hat Torsten Kleinz seinen Artikel bei Heise schon veröffentlicht? Würde mir den auch gerne noch durchlesen und habe ihn spontan nicht gefunden. Danke im Voraus für die Info!

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