Auf Vorrat Daten speichern

buvefage… ist eine gefährliche und komplizierte Angelegenheit. Und die Richter in Karlsruhe haben weise gesprochen.

Sie geben weder den einseitigen Meinungen von Sicherheitsbeauftragten nach, noch radikaler Ansichten des CCC. Denn Sie sehen beides als notwendig an: Das Bestreben nach maximaler Sicherheit als auch das Recht auf Wahrung persönlicher Freiheit.

Und das geht so: Bei großen Bedrohungen muss der Zugriff auf die Daten möglich sein. Das heisst die Vorratsdatenspeicherung an sich ist erlaubt. Der Richterspruch sagt aber auch, dass der Zugriff ganz klar geregelt und begrenzt sein muss. Es scheint gerade so, als ob jedermann bislang Zugriff auf alle Daten gehabt hätte.

Obwohl ich generell für eine Datenspeicherung stimme (was wohl daran liegt das ich ein Datenexibitionist zu sein scheine), bin ich dennoch froh zu sehen, wie verschiedene Meinungen in Deutschland zu einem salomonischen Richterspruch geführt haben.

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